Die Eiche Kapellenbrink 10 in Groß-Buchholz ist ein markantes Naturdenkmal, das am Rande einer alten Hofanlage steht. Am 13. März 1986 wurde der Baum zum Naturdenkmal erklärt und unter der Nummer ND-H 231 (früher ND-H 23) geführt. Der Baum gehört zur Art der Stieleichen (Quercus robur) und ist ein Zeugnis der dörflichen Vergangenheit von Groß-Buchholz.
Die Eiche Kapellenbrink 10 steht inmitten eines historischen Hofes, dem Vollmeierhof Nr. 8 von Groß-Buchholz, mit mehreren Fachwerkhäusern, die bis ins 18. Jahrhundert zurückreichen. Der Hof wurde um 1920 vom Architekten Ferdinand Möller als Wohnsitz erworben. Die Eiche war einst der Hofbaum des Vollmeierhofes und prägt noch heute die Umgebung in besonderer Weise.
Die Stadt Hannover, die zu dieser Zeit für den Naturschutz zuständig war, erklärte die Eiche Kapellenbrink 10 zum Naturdenkmal. Heute hat die Region Hannover die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde übernommen und legte 2010 in einer Sammelverordnung die Naturdenkmale in ihrem Gebiet neu fest. Die Eiche Kapellenbrink 10 wurde mit der Begründung geschützt, dass sie besonders schön sei und den dörflichen Charakter des Kapellenbrinks betont.
Im Laufe der Jahre musste die Stadt Hannover den Baum mehrfach beschnitten, da nicht nur Zweige, sondern ganze Äste vertrocknet waren. Der Rückschnitt ist auch für Nichtfachleute deutlich zu erkennen, insbesondere wenn der Baum unbelaubt ist. Ein Schild der Stadt Hannover zur Information enthält Daten über den Baum auf dem Stand von der Mitte der 1980er Jahre und ist teilweise noch lesbar.
In unmittelbarer Nähe zur Eiche Kapellenbrink 10 befinden sich zwei weitere Naturdenkmale - die Eiche Kapellenbrink 22 und die Rotbuche Groß-Buchholzer-Kirchweg 66. Die Eiche Kapellenbrink 10 ist jedoch besonders hervorzuheben, da sie nicht nur ein imposantes Naturdenkmal ist, sondern auch eine geschichtliche Bedeutung hat. Mit ihrer Unterschutzstellung wird die Bedeutung des Kapellenbrinks als altes Dorf und heutiger hannoverscher Stadtteil hervorgehoben.